Elektroroller mit Straßenzulassung – Checkliste
Wer sich einen Elektroroller mit Straßenzulassung kaufen möchte, sollte nicht nur das Modell hinsichtlich Ausstattung, Leistung und Kapazität sorgfältig begutachten, es sollten auch die Richtlinien beachtet werden, die mit dem Kauf eines Elektrorollers einhergehen.
Aber ab wann wird ein Führerschein für einen Elektroroller benötigt? Und welche Zulassungen und Versicherungen sind noch notwendig? Diese und weitere wichtige Fragen zum Thema beantwortet die folgende Checkliste.
Elektroroller mit Straßenzulassung – Checkliste
Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen folgenden Typen:
- Leichtmofas mit bis zu 20 km/h (ohne Straßenzulassung)
- Mofas mit bis zu 25 km/h
- Leichtkrafträder mit bis zu 45 km/h
- Motorroller/Mopeds mit bis zu 85 km/h
Für welche Elektroroller wird ein Führerschein benötigt?
Elektroroller, sprich Motorroller mit elektrischem Antrieb, die eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen zählen zu den Leichtkrafträdern. Da es sich hierbei um Elektroroller mit Straßenzulassung handelt, besteht zum einen eine Helm- und zum anderen eine Führerscheinpflicht.
Das bedeutet im Detail, dass ein Führerschein der Klasse B oder ein Moped-Führerschein der Klasse AM, der ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann, benötigt wird. Zu beachten gilt außerdem, dass diese Krafträder eine Nennleistung von 4.000 Watt nicht übersteigen dürfen. Innerorts dürfen Elektroroller mit Straßenzulassung keine Fahrradwege befahren, außerorts ist dies aber erlaubt.
Sonderregelung: E-Scooter ohne Straßenzulassung
Tretroller mit elektrischer Unterstützung werden zu den Leichtmofas gezählt. Sie dürfen von Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, ohne Führerschein gefahren werden. Alle anderen Personengruppen benötigen einen Auto-Führerschein oder einen Zweirad-Führerschein und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung, die im Alter von 15 Jahren erworben werden kann.
Es besteht zwar keine Helmpflicht, dafür dürfen nur Fahrradwege damit befahren werden. Ohne Helm beträgt die Höchstgeschwindigkeit bei diesen E-Scootern 20 bis 25 Stundenkilometer.
E-Scooter/Elektroroller mit Straßenzulassung
Neben den E-Scootern ohne Straßenzulassung gibt es auch Modelle, wobei damit E-Tretroller mit Motorunterstützung gemeint sind, die eine Straßenzulassung besitzen.
Diese sind daran zu erkennen, dass sie mit Bremsen auf beiden Rädern, mit einer vorschriftsmäßigen Beleuchtung und einer Klingel ausgestattet sind sowie eine ausreichende mechanischen Stabilität aufweisen.
Diese Kriterien sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und daher zwingend erforderlich, wenn der Elektroroller auf der Straße gefahren werden soll. Meistens können diese E-Scooter schon mit einer gültigen Betriebserlaubnis gekauft werden. Diese ist auch zwingend erforderlich, so dass man beim Kauf unbedingt darauf achten sollte.
Eine Fahrerlaubnis wird immer dann benötigt, wenn das gewählte Modell schneller als 6 km/h fährt. Ist dies der Fall wird mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Beliebte Elektroroller mit Straßenzulassung sind zum Beispiel der E-Scooter Roller Original E-Flux 20 oder der Takira Tank Type 800TT E-Scooter.[/col]
Der Bestseller unter den Elektrollern mit Strassenzualssung bei den E-Tretrollern ist sicher der Pionier Moovi.
Welche Versicherung wird für einen Elektroroller mit Straßenzulassung benötigt?
Für einen Elektroroller mit Straßenzulassung wird eine Haftpflichtversicherung benötigt, da in Deutschland diese für alle Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen vorgeschrieben ist.
Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung belaufen sich pro Jahr auf um die 60 bis 80 Euro. Bescheinigt wird diese Versicherung durch einen Versicherungsnachweis in Form eines Versicherungskennzeichens, welches hinten am Roller angebracht wird.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus und zahlt im Schadensfall auch nicht. Wer einen Elektroroller mit Straßenzulassung ohne Haftpflichtversicherung fährt, begeht eine Straftat. Beachtet werden sollte außerdem, dass die Versicherungsbescheinigung immer mitgeführt werden sollte.
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Was sollte beim Elektroroller mit Straßenzulassung noch beachtet werden?
Gesetzlich vorgeschrieben ist das Tragen von einem Schutzhelm dann, wenn der Elektroroller nicht schneller als 20 km/h ist und dies ist bei einem Elektroroller mit Straßenzulassung der Fall.
Des Weiteren gilt die Straßenbenutzungspflicht. Das bedeutet wiederum, dass man mit einem Elektroroller mit Straßenzulassung nicht auf dem Gehsteig fahren darf.
Elektroroller mit Straßenzulassung: Checkliste vor dem Kauf
Fazit:
Die Checkliste macht schnell deutlich, dass man die Richtlinien erst nehmen sollte, um einen Elektroroller mit Straßenzulassung vorschriftsmäßig fahren zu können. Wer sich für ein bestimmtes Modell interessiert und sich nicht sicher ist, ob dieses für die Straße zugelassen ist, sollte sich nicht davor scheuen den Verkäufer oder Händler vor Ort diesbezüglich zu fragen.